Hunde

Hund

Hundehaltung:

Schon bisher musste jeder mehr als 12 Wochen alte Hund bei der Hauptwohnsitzgemeinde binnen drei Tagen angemeldet werden. Bei der Anmeldung vorzulegen ist der erforderliche Sachkundenachweis, die Bestätigung über die Registrierung in der Heimtierdatenbank und der Nachweis einer Haftpflichtversicherung.

Auch Änderungen oder ein Wechsel bei der Hundehaftpflichtversicherung müssen der Gemeinde bekannt geben werden. Gemeinden haben die Möglichkeit, von sich aus aktiv das Vorhandensein einer ausreichenden Hundehaftpflichtversicherung zu prüfen. Diese Überprüfung können die Gemeinden wahlweise bei den HundehalterInnen oder direkt beim Versicherungsunternehmen vornehmen. Diese Gesetzesanpassung verbessert den Opferschutz. Es soll damit sichergestellt werden, dass keine Versicherungslücken entstehen und jeder gemeldete Hund in Oberösterreich im Schadensfall ausreichend hoch versichert ist.

Hundehalter, die der Meldepflicht nicht ordnungsgemäß nachkommen, begehen eine Verwaltungsübertretung, welche durch die Bezirksverwaltungsbehörde bestraft wird!


Neues Oö. Hundehaltegesetz 2024 

Mit 1. Dezember 2024 treten das neue OÖ. Hundehalte­gesetz 2024 (OÖ. HHG 2024) und die OÖ. Hundehal­teverordnung 2024 (OÖ: HHVO 2024) in Kraft und brin­gen einige Änderungen mit sich. 

Die wesentlichsten Änderungen, Neuerungen und Schwerpunkte zum neuen OÖ. HHG 2024 und zur OÖ. HHVO 2024, werden nachstehend zusammengefasst: 
Mit dem neuen Gesetz werden Hunde in verschiedene Kategorien eingestuft. Besonders hervorgehoben wer­den Hunde, die unter § 5 (große Hunde) und § 6 (Hun­de spezieller Rassen) eingeordnet werden. 

Ein großer Hund ist ein Hund, der ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein physio­logisch unauffälliges Gewicht von mindestens 20 kg unabhängig von der Rasse aufweist. Bereits gemeldete Hunde die laut § 5 als große Hunde einzustufen sind, gelten NICHT als große Hunde. Erst bei Neuanmeldung oder durch einen Halterwechsel gelten diese Bestimmun­gen. 

Hunde der Rassen nach § 6 Bullterrier, American Staf­fordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argen­tino, American Pit Bull Terrier und Tosa Inu und deren Kreuzungen untereinander, gelten als potenziell gefähr­liche Hunde. Sie gelten unabhängig von ihrer Widerrist­höhe und ihrem Gewicht als große Hunde gemäß § 5. Diese Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsge­biet mit Leine UND Maulkorb geführt werden. 

Hunde spezieller Rassen, die bei der Gemeinde gemeldet sind, werden als große Hunde kategorisiert. Hat ein Hund einer speziellen Rasse, unabhängig vom Besitz und der Meldung das 8. Lebensjahr noch nicht vollendet, ist die Bestätigung der Alltagstauglichkeits­prüfung bei der Gemeinde binnen 6 Monaten vorzu­legen! 

Bei Neuanmeldungen eines „großen Hundes“ nach § 5 sowie für spezielle Hunderassen laut § 6 bis zum 8. Lebensjahr, ist die Alltagstauglichkeitsprüfung mit dem Hund abzulegen. Spezielle Hunde, die bereits bei der Gemeinde registriert sind, und das 8. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen die Alltagstauglichkeits­prüfung absolvieren und binnen 6 Monaten der Ge­meinde vorlegen. 

Ausführlichere Informationen und weitere Details zum neuen OÖ. Hundehaltegesetz 2024 finden Sie auf der Homepage sichermithund.at 

AKTUELLE TERMINE:

Kurse der Sachkunde-Vortragsgemeinschaft Dr. Klaus-Dieter Strobach & Mag. Dr. Peter Kollmann:
aktuell wurden keine Termine bekannt gegeben
Beginn ist jeweils um 18.00 Uhr im Gasthof Stritzing, 4710 St. Georgen b. Grieskirchen, Stritzing 8
Infos und Anmeldung: 07248/68224 oder d.strobach@strobach-schmidauer.at; Kosten € 30,--


Kurse der Hundesportschule Neumarkt-Grieskirchen:

Freitag, 21. März 2025 (Teil 1)
Freitag, 28. März 2025 (Teil 2) Kursinfo.pdf 

Freitag, 20. Juni 2025 (Teil 1)
Freitag, 27. Juni 2025 (Teil 2)

Freitag, 19. September 2025 (Teil 1)
Freitag, 26. September 2025 (Teil 2)

Beginn jeweils um 19.00 Uhr
Kosten: 75,00 Euro

Veranstaltungsort:
Hundessportschule Neumarkt Grieskirchen, Vereinsheim, Industriegelände 5, 4720 Neumarkt

Organisation:
Oö. Hundesportschule Neumarkt-Grieskirchen

Vortragende:
Tierarzt: Dr. Hubert Lanz, Peuerbach
Hundetrainer: Milla Günther/Pauzenberger Marianne/Stumpfl Heidemarie

Anmeldung bzw. Information:
Tel.: 0699/19394483 Peter Gschaider
E-Mail.: office@hundesportschule-neumarkt.com



Kurse der Hundesportschule Eberschwang:
aktuelle Kurstermine: 20250307_Sachkundekurs_Eberschwang.pdf



Kurse der ÖRV Grieskirchen-Trattnachtal:

Welpenkurs_Aushang.pdf 
Sachkunde_Aushang_2025.pdf
Frühjahrskurs_Aushang.pdf 

Veranstaltungsort: ÖRV Grieskirchen - Trattnachtal, Adresse: Am Alten Kaisersteig, 4710 Grieskirchen. Vortragende: Tierärzte Schönau - Dr. Wolf und Hundetrainer Gerald Wiesinger / Elfriede Hofmann
Bitte um Anmeldung für den Sachkundenachweis. Anmeldung erst nach Überweisung der Seminargebühr gültig! Bitte auf folgendes Konto überweisen, mit folgender Info -> Sachkunde + Name (damit eine Zuordnung für uns möglich ist) IBAN: AT36 1860 0000 1253 1323 | BIC: VKBLAT2L https://www.hundefreunde-grieskirchen.at/anmeldung-sachkunde/; Schriftführer und Geschäftsstelle: Eva Roiß, Pfarrhofsiedlung 9, 4710 Grieskirchen, Tel. 0650 2646686, E-Mail: roisz.eva@gmail.com



Kurse Hundeschule Shorty´s Dogs, Schärding:

Nähere Infos finden Sie hier: Kurse_Shorty_s_Dogs.pdf



Kurse Hundetraining Leitner, Ried im Traunkreis:

Nähere Infos finden Sie hier:  Sachkundenachweisausschreibung[1].pdf

Informationen  zur Prüfungsvorbereitung und Prüfung gem. neuem Hundehaltegesetz finden Sie hier: Alltagstauglichkeitsprüfung_Infoblatt.pdf