Hunde

Hund

Seit 1. Dezember 2024 gilt das neue OÖ Hundehaltegesetz!
Hundehalter*innen sind verpflichtet ihren über 12 Wochen alten Hund bei der Hauptwohnsitz-Gemeinde binnen fünf Werktagen anzumelden.

Was benötige ich zur Anmeldung meines Hundes?
Neben dem Hundepass sind mit der Anmeldung vorzulegen: 
o Nachweis über die SACHKUNDE-Ausbildung - Termine für Sachkunde-Kurse
o Nachweis der HAFTPFLICHTVERSICHERUNG 
   (aktuelle Bestätigung des Versicherungsunternehmens)
o Registrierungsbestätigung in der HEIMTIERDATENBANK

Ab Vollendung des 12. Lebensmonates des Hundes:
Das Oö. Hundehaltegesetz 2024 unterscheidet Hunde nach der 40/20-Regelung in große und kleine Hunde. Ein Hund gilt als GROSS, wenn er ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg aufweist. Die Feststellung erfolgt beim Tierarztbesuch ab dem 12. Lebensmonat.
Handelt es sich um einen GROSSEN Hund, ist die Alltagstauglichkeitsprüfung zu absolvieren und die Prüfungsbestätigung spätestens mit Vollendung des 18. Lebensmonates des Hundes am Gemeindeamt Weibern vorzulegen.
Infos/Termine betreffend Alltagstauglichkeitsprüfung

SPEZIELLE RASSEN
Für spezielle Rassen (Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, American Pit Bull Terrier, Tosa lnu) muss unabhängig von Größe und Gewicht eine Alltagstauglichkeitsprüfung erbracht werden. Hunde dieser Rassen und deren Kreuzungen untereinander müssen, wenn sie zum Stichtag (1.12.2024) das 8. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, die Alltagstauglichkeitsprüfung in jedem Fall ablegen (auch bereits angemeldete Hunde).

FRISTEN:
Generell gelten für "Große Hunde" und "Spezielle Hunde" folgende Fristen:
● Mindestalter für die Prüfung ist das vollendete 12. Lebensmonat.
● Der Nachweis der absolvierten Prüfung muss spätestens 6 Monate nach Anmeldung des Hundes vorgelegt werden.
Dies gilt für Hunde, die bei der Anmeldung das 12. Lebensmonat vollendet haben.

Hunde, die bei der Anmeldung das 12. Lebensmonat noch nicht vollendet haben, müssen bis zum vollendeten 18. Lebensmonat die Prüfung absolvieren.

Vorab können nachstehende Formulare ausgefüllt und bei der Anmeldung am Gemeindemt Weibern vorgelegt werden:
Checkliste zur Hundeanmeldung: ChecklisteneuesHHG[1].pdf
Formular zur Hundeanmeldung: Formular_Hundeanmeldung.pdf


Wer die oben angeführten Unterlagen nicht innerhalb der genannten Fristen vorlegt, begeht eine Verwaltungsübertretung und wird von der Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Geldstrafe bestraft.

Ausführlichere Informationen und weitere Details zum neuen OÖ. Hundehaltegesetz 2024
finden Sie auf der Homepage sichermithund.at