Meldegebühr

Für die Ausstellung einer Meldebestätigung

   # Bundesgebühr: 14,30 Euro
Diese Gebühr entfällt, wenn die Meldebestätigung an eine bestimmte von der Antragstellerin/ dem Antragsteller verschiedene  Person oder Behörde gerichtet wird.

   # Bundesverwaltungsabgabe:
          * Meldebestätigung aus dem örtlichen Melderegister (gibt nur die Meldung innerhalb der Gemeinde wieder): 2,10 Euro
          * Meldebestätigung aus dem ZMR (bei der Meldebehörde oder online mit Bürgerkarte): 3,00 Euro