Hunde

HUNDEHALTUNG:

Die Hundesteuer wird jährlich vorgeschrieben, die Hundemarken behalten ihre Gültigkeit.
Hunde ab einem Alter von 12 Wochen sind am Gemeindeamt zu melden und unverzüglich mit der ausgefolgten Hundemarke zu kennzeichnen.
Die Vorlage eines Sachkundenachweises, einer Haftpflichtversicherung, die Bestätigung über die Registrierung in der Heimtierdatenbank, sowie die Bekanntgabe der Chipnummer ist erforderlich. Die Mikrochip-Nummer ihres Hundes können sie hier eintragen: www.animaldata.com

Hundeabgabe ab 01.01.2024:
€ 50,00 pro Hund
€ 20,00 pro Wachhund und pro Hund der zur Ausübung eines Berufs oder Erwerbs notwendig ist
Für die Hundemarke sind € 4,00 zu entrichten.


Die Hundeabgabeverordnung finden Sie hier: Hundabagabe-Verordnung_idF_16.12.2021.pdf