Grünlandförderung

Für selbstbewirtschaftetes Grünland oder Grünland mit Beweidung und Kulturweiden, welche sich im Gemeindegebiet von Weibern befinden, wird eine Flächenprämie gewährt.
Die Förderung kann vom Bewirtschafter bis spätestens 15. Juni des laufenden Wirtschaftsjahres beantragt werden.
Nach diesem Termin einlangende Anträge werden nicht mehr behandelt.
Dem Antragsformular der Gemeinde Weibern ist eine Kopie der Feldstückliste des Mehrfachantrages beizulegen. Der Förderbewerber versichert mit seiner Unterschrift, dass die angeführten Flächen im Gemeindegebiet von Weibern liegen.


Richtlinien Grünlandförderung (122 KB) - .PDF

Formulare