Gemeinde Weibern
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Für die Ausstellung einer Geburtsurkunde fallen folgende Kosten an:
* Bundesgebühr: 11,00 Euro* Bundesverwaltungabgabe: 2,10 Euro
Für die Erstausstellung einer Geburtsurkunde/internationalen Geburtsurkunde für ein Kind fallen keine Gebühren an, sofern diese Dokumente innerhalb von zwei Jahren ab Geburt des Kindes ausgestellt werden (d.h. bis zum 2. Geburtstag).Bei Zusendung der Geburtsurkunde/internationalen Geburtsurkunde entstehen in der Regel weitere Kosten.