Betriebsförderung

Die Gemeinde Weibern kann aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses vom 08. Juli 2004 natürlichen und juristischen Personen, die im Gemeindegebiet Weibern einen Handels-, Gewerbe-, Industrie- oder Fremdenverkehrsbetrieb führen bzw. gründen, zur Förderung von Betriebsneugründung bzw. zur Schaffung von zusätzlichen Arbeitsplätzen folgende Förderung gewähren:

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Formulare