Neu ab 2026: Getrennte Gipskarton-Sammlung
Mit 1. Jänner 2026 trat das Deponieverbot für Gipskarton in Kraft. Im ASZ wurden die Gipskartonabfälle bisher mit dem Baurest entsorgt, das ist in Zukunft nicht mehr möglich. Die Gipskartonabfälle – sowohl vom Neubau als auch Sanierungsreste – müssen dem Recycling zugeführt werden, und zwar unabhängig von der Menge: Das Deponieverbot gilt auch für kleine Baustellen.
Sammlung im ASZ:
Im ASZ werden die Gipskartonabfälle in einem extra Behälter gesammelt, über die LAVU in Wels abgeholt und dem Gips-Recyclingwerk zugeführt.
Bitte in Zukunft beachten:
- Gipskarton – sowohl beim Neubau als auch beim Abbruch oder Rückbau – zuhause von den restlichen Baustellenabfällen trennen:
Dadurch vermeidet man das mühsame „Auseinanderklauben“ im ASZ.
- Die Gipsabfälle müssen frei von Beton, Ziegelresten, Dämmwolle, Heraklith etc. sein.
- Geringe Anhaftungen von Fliesenkleber, Metall, Holz, Folien, Tapeten etc. sind okay.
- Den Gipskarton unbedingt trocken sammeln und zwischenlagern, nasse Platten können nicht recycelt werden!
Aus alten Platten werden neue
Gips ist ein wertvoller und seltener Baustoff. Gipsabfälle sind sehr gut recycelbar und können immer wieder zu neuen Platten verarbeitet werden. Mit dem Gips-Recycling wird der Stoffkreislauf geschlossen und die natürlichen Rohstoffvorkommen werden geschont.