Inventarliste - Artikel 6 EED III

Wappen Gemeinde Weibern

Die Energieeffizienzrichtlinie (EED III) verpflichtet Gemeinden ein Gebäudeinventar zu erstellen und zu veröffentlichen. Dieses Inventar soll alle eigenen, gemieteten und/oder gepachteten Gebäude mit einer konditionierten Gesamtnutzfläche von mehr als 250 m² umfassen und Informationen zum jährlichen Energieverbrauch für Wärme, Strom, Kühlung und Warmwasser enthalten.

03_Gebäudeinventarliste_Weibern_EED_III_Höhenkorrektur.pdf

Energieausweise:
2025.10.20_EAW_Gemeindeamt_Weibern.pdf
2025.10.16_EAW_Volksschule_Weibern.pdf
2025.10.16_EAW_Kindergarten_Weibern.pdf