Oö. Bauordnung

Hausbau

Oö. Bauordnung das ignorierte Gesetz?

Vor nicht allzu langer Zeit war der „Bauskandal“ in St. Wolfgang in aller Munde und vor allem in den Medien.
Im Wesentlichen geht es darum, dass oft ohne oder abweichend von einer Baubewilligung bzw. Bauanzeige gebaut wurde und dass der Baubehörde Fertigstellungsanzeigen mit den zum Teil geforderten Attesten bzw. Bestätigungen nicht vorgelegt wurden.

Auch bei uns in Weibern muss manchmal festgestellt werden, dass sogenannte „Schwarzbauten“ ausgeführt werden. Dabei wird oft übersehen, dass die Gemeinde als Baubehörde einen klaren gesetzlichen Auftrag zu erfüllen hat. Für eine falsch verstandene „Bürgernähe“, für ein „Wegschauen“ ist kein Spielraum. Baubehörden die Schwarzbauten tolerieren, landen zunehmend vor dem Strafgericht wegen Amtsmissbrauch.
Die Baubehörde von Weibern wird daher in den nächsten Wochen/Monaten im Rahmen der zeitlichen Ressourcen entsprechende Überprüfungen durchführen.

Wird dabei festgestellt, dass

- anzeigepflichtige Vorhaben ohne die erforderliche Bauanzeige errichtet wurden
- baubewilligungspflichtige Vorhaben ohne Baubewilligung oder abweichend vom genehmigten Einreichplan ausgeführt wurden
- bewilligte Bauvorhaben ohne (Teil-)Fertigstellungsanzeige benützt werden

ist vorgesehen, die entsprechenden Verfahren einzuleiten, wobei die Maßnahmen von der Verfügung der Baueinstellung, Untersagung der Benützung bis zum Abbruchauftrag reichen.

Für Fragen rund um die Bauordnung (was ist anzeigepflichtig, wofür brauche ich eine Baubewilligung, was brauche ich für die Fertigstellungsmeldung etc.) steht Ihnen Frau Marn gerne zur Verfügung.

Nachzulesen sind die Bestimmungen der Oö. Bauordnung unter https://www.ris.bka.gv.at/, Landesrecht Bundesland Oberösterreich.