Gemeinde Weibern
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Für die Ausstellung einer Meldebestätigung
# Bundesgebühr: 14,30 Euro Diese Gebühr entfällt, wenn die Meldebestätigung an eine bestimmte von der Antragstellerin/ dem Antragsteller verschiedene Person oder Behörde gerichtet wird.
# Bundesverwaltungsabgabe: * Meldebestätigung aus dem örtlichen Melderegister (gibt nur die Meldung innerhalb der Gemeinde wieder): 2,10 Euro * Meldebestätigung aus dem ZMR (bei der Meldebehörde oder online mit Bürgerkarte): 3,00 Euro